In partnerschaftlichen Zusammenarbeit

Auskünfte erteilen die Finanzverwaltungen der Generalvikariate/Ordinariate sowie die

 

Der Verkaufsprospekt des Aachener Grund-Fonds im Sinne des § 42 InvG ist für kirchliche Vermögensträger bei der AACHENER GRUNDVERMÖGEN und den vorgenannten Kreditinstituten auf Anfrage erhältlich.

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